Herzlich willkommen

Dir ist eine seriöse Ausbildung Wichtig? Setzt du auf Qualität? Dann bist du bei mir genau richtig! Ich biete dir beides, zusammen mit einem zusätzlichen Spassfaktor. Auch Probelektion sind möglich.

Ich schule am oberen Zürichsee in den Kantonen Schwyz und St. Gallen.

Der Weg zum Führerausweis

Um vom Lernfahrausweis zum unbefristeten Führerausweis zu gelangen muss man einige Stationen durchlaufen. Dies kann zu Unklarheiten und Verwirrung führen. Aus diesem Grund möchte ich dir gerne Schritt für Schritt die Stationen vom Kompetenzerwerb des Führerausweises genauer erläutern.

Um überhaupt einen Lernfahrausweis in der Schweiz beantragen zu können muss man den Wohnsitz in der Schweiz haben.

Für die Kategorie B gilt das Mindestalter von 17 Jahren.

Hat man beide oben erwähnte Prioritäten erfüllt gilt es sich einem Sehtest beim Optiker zu unterziehen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Gesuche für die Erteilung eines Lernfahrausweises in deinem Kanton findest du wie folgt:

Als nächster Schritt gilt es, den Nothelfer Kurs zu absolvieren. Der Kurs darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Es gibt natürlich verschiedene Wege für die Theorieprüfung zu lernen. Zum einen bieten viele Fahrschulen Theoriekurse an, bei denen man das nötige Fachwissen über die Verkehrsregeltheorie erlernen kann. Oder der Lernende wendet die Selbstlernmethodik via Internet, CD`s oder über eine der verschiedenen App`s für das Smartphone an.

Das Anmelden zur Theorieprüfung kann via Internet oder telefonisch gemacht werden.

Die Theorieprüfung der Kategorie B ist eine Multiple Choice Prüfung. Es stehen 45 Minuten für die Beantwortung von 50 Fragen zur Verfügung. Das Maximum an Punkten beträgt 150 Punkte von denen man mindestens 135 erreichen muss. Das heisst 15 Fehlerpunkte sind erlaubt, um die Theorieprüfung zu bestehen.

Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis per Post zugestellt.

Verkehrskundeunterricht

Ist man im Besitz des Lernfahrausweises, ist der nächste Schritt der Besuch des Verkehrskundeunterrichts. Den Verkehrskundeunterricht absolviert man bei einer Fahrschule. Sinnvoll ist es diesen im Anschluss an die  Theorieprüfung zu absolvieren, zu Beginn des praktischen Fahrunterrichts. Bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung muss der Besuch des Verkehrskundeunterrichts nachgewiesen werden, ansonsten besteht keine Zulassung zur praktischen Prüfung. Der Kurs muss mit der Lektion 1 beginnen und kann in beliebiger Reihenfolge fortgesetzt werden. Der Kurs besteht aus 4 x 2 Lektionen à 45 Minuten.

Fahrstunden absolvieren

Ab sofort ist es empfehlenswert, Fahrstunden bei einem vom Schüler ausgewählten Fahrlehrer zu absolvieren . Fahrstunden können auch parallel zum Verkehrskundeunterricht getätigt werden. Lernfahrten darf man auch privat ausüben. Hierzu gilt es aber diverse Regeln zu beachten (SVG Art.15). Private Lernfahrten können Fahrstunden bei einem Fahrlehrer ergänzen, aber keinesfalls ersetzen.

Zur praktischen Prüfung anmelden

Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt via Fahrlehrer oder persönlich durch den Prüfling. Die Teilnahmebestätigung des Verkehrskundeunterrichts (falls verlangt) ist vor der Anmeldung dem zuständigen Verkehrsamt einzureichen.

Nach bestandener praktischer Führerprüfung wird am Schalter des Verkehrsamtes sogleich ein Führerausweis auf Probe in Kreditkartenformat (FAP) ausgestellt. Die Kosten für die praktische Prüfung sowie der Führerausweis auf Probe sind am Schalter direkt zu begleichen.

Innerhalb der drei Jahre, wo Du dein Fahrausweis auf Probe erworben hast (vor dem 31.12.2019), musst Du an der 2-Phasen Ausbildung teilnehmen.

Diese besteht nun neu nur noch aus dem WAB1. Der WAB Kurs dauert 8 Stunden (siehe Link unten).

Hast Du den Führerausweis auf Probe ab dem 1.1.2020 erworben, so musst du am WAB1 innerhalb von 12 Monaten teilnehmen.

Der WAB1 beinhaltet ein Fahrsicherheitstraining, welches Dir täglich auf der Strasse nützen wird.
Daher empfehle ich dir diesen Kurs innerhalb der ersten 6 Monate nach deiner Fahrprüfung zu absolvieren.

Hast Du du den WAB1  in der Gesetzlich vorgegebenen Zeit  nicht absolviert,
verfällt dein Ausweis und Du startest von vorne mit der Fahrausbildung
(Nothelfer Kurs, Theorie- und Praxisprüfung inklusive dazu notwendiger Kurs).

Ist die 2 Phasen Ausbildung abgeschlossen, wird dir automatisch einen Monat vor Ablaufdatum deines «Ausweises auf Probe» der unbefristete Führerausweis per Post zugestellt.

Grundsätzlich sollten die Kurse mit dem eigenen Fahrzeug besucht werden. Steht dir privat kein Fahrzeug zur Verfügung, kann dir der Kursveranstalter eines zur Verfügung stellen.